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   BSG, 27.04.1989 - 9/9a RV 44/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6409
BSG, 27.04.1989 - 9/9a RV 44/87 (https://dejure.org/1989,6409)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1989 - 9/9a RV 44/87 (https://dejure.org/1989,6409)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1989 - 9/9a RV 44/87 (https://dejure.org/1989,6409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anschlußheilbehandlung - vorläufige Leistungen - Erstattungsanspruch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heilbehandlung - Anschluß - Kriegsopferversorgung - Leistungsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verpflichtung der Träger der Kriegsopferversorgung zur Anschlußheilbehandlung in einer Spezialeinrichtung, Zuständigkeit bei einem vorläufig zur Leistung verpflichteten Träger

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.04.1989 - 11a RK 4/87

    Zuständigkeit iS. der Erstattungsvorschrift § 105 Abs. 1 S. 1 SGB X, Entstehung

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9a RV 44/87
    Nur der iS von § 102 Abs. 1 'zur Leistung verpflichtete Leistungsträger' ist zugleich zuständiger Leistungsträger iS des § 105 SGB 10, dh sachlich befugt oder passiv legitimiert (vgl BSG Urteil vom 25.4.1989 4/11a RK 4/87).
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 43/88
    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9a RV 44/87
    Fundstelle SozR 3100 § 11 Nr. 18 (LT1-2) RegNr 18521 (BSG-Intern) HV-INFO 1989, 2237-2240 (LT1-2, OT1) KVRS A-7500/11 (LT1-2) Breith 1990, 844-848 (LT1-2) USK 89135 (LT1, OT1) Die Leistungen 1991, 223-228 (T) ErsK 1992, 81-82 (T) Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1989-04-27 9 RV 43/88 Vergleiche.
  • VG Minden, 17.12.2010 - 6 K 2167/10

    Erstattung von Pflegewohngeld gegenüber dem Träger der Sozialhilfe am Ort des

    vgl. zur Bedeutungsgleichheit dieser gesetzlichen Formulierungen BSG, Urteil vom 27.4.1989 - 9/9a RV 44/87 -, SozR 3100 § 11 Nr. 18 = Juris, Rn. 12.
  • BSG, 18.01.2023 - B 5 R 50/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das BSG hat insoweit entschieden, dass objektive Anhaltspunkte für die Unsicherheit über die Zuständigkeit erforderlich sind ( BSG Urteil vom 27.4.1989 - 9/9a RV 44/87 - SozR 3100 § Nr. 18 = juris RdNr 14) .
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RV 2/88
    So hat der erkennende Senat mit Urteilen vom 27. April 1989 (9/9a RV 44/87, 9 RV 42/88 und 9 RV 43/88) entschieden, daß die Versorgungsverwaltung über den Leistungskatalog des § 11 Abs. 1 BVG aF hinaus verpflichtet war, stationäre Heilbehandlung in einer Spezialeinrichtung zu gewähren, wenn sie zur Rehabilitation des Beschädigten erforderlich ist.
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